Rechtsanwalt
Reiner Kurz

Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Soloselbständigen im Sozialrecht gegenüber Behörden, Jobcentern und Sozialversicherungen und vor den Gerichten der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. In München und deutschlandweit.

Schwerpunkte im Überblick

  • Grundsicherung & Sozialhilfe (SGB II / SGB XII): Sicherung des Existenzminimums. Prüfung aller Bescheide und Berechnungen, insbesondere Durchsetzung höherer Leistungsansprüche, Vorgehen gegen Sanktionsbescheide und Aufhebungs- und Erstattungsbescheide.
  • Arbeitslosengeld & Arbeitsförderung (SGB III): Leistungsberechnung, Vorgehen gegen Sperrzeiten oder Ruhensregelungen (z. B. bei Aufhebungsverträgen und Abfindungen) sowie Durchsetzung von Ansprüchen nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld im Rahmen der gesetzlichen Nahtlosigkeitsregelung, Aufhebung bzw. Rücknahme und Rückforderung von Arbeitslosengeld. Leistungen der Arbeitsförderung (z.B. berufliche Weiterbildungen).
  • Rentenrecht (SGB VI): Durchsetzung von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten gegen ablehnende Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, Prüfung von Rentenberechnungen, Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Statusfeststellungsverfahren, d.h. Einstufung als Arbeitnehmende oder Selbständige. Medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V / SGB XI): Absicherung im Krankheits- und Pflegefall. Vorgehen bei Ablehnung medizinischer Behandlungen, von Medikamenten, Heil- oder Hilfsmitteln. Durchsetzung von Krankengeldansprüchen und Prüfung des Versicherungsstatus (wie komme ich in die gesetzliche Versicherung hinein oder hinaus?). Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten (SGB VII): Durchsetzung der Anerkennung von Arbeitsunfällen einschließlich Wegeunfällen und Berufskrankheiten, Erstreiten von Verletztengeld und Verletztenrenten (MdE). Streitigkeiten um Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung.
  • Schwerbehinderung (SGB IX): Durchsetzung eines (höheren) Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen für Nachteilsausgleiche (z. B. G, aG, B, H). Vorgehen gegen Herabsetzungen des GdB. Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Familie, Wohnen & BAföG: Wohngeldberechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld. Leistungen der Ausbildungsförderung (insbesondere BAföG und „Meister-BAföG“). Vorgehen gegen Rückforderungen.
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1. Anfrage: Sie nehmen Kontakt mit mir auf, am besten über die Nutzung der WebAkte oder per E-Mail und schildern Ihr Anliegen, idealerweise unter Übersendung von Unterlagen (insbesondere Bescheide oder andere behördliche Schreiben). Mit der WebAkte können Sie Ihre Anfrage mit Unterlagen verschlüesselt und sicher übermitteln!

2. Einschätzung: Ich prüfe Ihre Unterlagen und teile Ihnen zeitnah mit, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Bis hierhin entstehen Ihnen noch keine Kosten! Sie erhalten ein Angebot für das weitere Vorgehen.

3. Kosten: Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung hole ich gerne die Deckungszusage für Sie ein. Bei geringem Einkommen und Vermögen können die Kosten über Beratungshilfe (Beratung und außergerichtliche Vertretung, z.B. Widersprüche) oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden. Einen Beratungshilfeschein beantragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Ansonsten richten sich die Kosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), über deren voraussichtliche Höhe ich Sie selbstverständlich vorher informiere. Bei reiner Beratung wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Kontakt

Reiner Kurz
Rechtsanwalt

Belfortstraße 5
81667 München

Telefon: 089 37469108
E-Mail: info@ra-kurz.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.